Reisewarnung für Malediven

Eins vorweg, wer die Malediven als Urlaubsziel gewählt hat, der braucht sich zur Zeit hinsichtlich einer Reisewarnung keine Gedanken zu machen. Natürlich ist dies nur eine Momentaufnahme, daher empfiehlt es sich, sich regelmäßig auf den Seiten vom Auswärtigen Amt über eventuelle Reisewarnungen zu informieren.

Auch wenn es keine Reisewarnung für die Malediven gibt, so bedeutet dies nicht das man bei diesem Reiseziel nichts beachten sollte.

Es gibt aber wichtige Sachen die man unbedingt beachten sollte. Anbei einige Hinweise

ZOLLVORSCHRIFTEN

So sollte man als Urlauber zum Beispiel, die Zollvorschriften des Landes beachten. Besonders streng sind die Zollvorschriften hinsichtlich Medikamente und das völlig unabhängig davon, ob es sich um verschreibungspflichtige oder nicht verschreibungspflichtige Medikamenten handelt. Wer daher auf Medikamente angewiesen ist, sollte eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sich vorher bei seinem Arzt holen. Damit diese Bescheinigung von den dortigen Zollbehörden nachvollzogen werden kann, sollte diese möglichst in Englisch sein. Auch Alkohol, selbst die zollfreien Mengen, dürfen auf den Malediven nicht eingeführt werden.

STRAFRECHTLICHE HINWEISE

Ein weiterer Hinweis findet man vom Auswärtigen Amt hinsichtlich den strafrechtlichen Vorschriften, die dort gelten. Gerade hinsichtlich dem Besitz und Konsum von Rauschgift aller Art, wird auf die erheblichen Strafen hingewiesen. Besucht man als homosexuelles Paar das Land, so sollte man jede Liebesbekundung, sei es Küssen oder Handhalten, unterlassen. Auch dies kann aufgrund der dortigen Religion (Islam) zu Strafen führen. Im Zusammenhang mit Religion weist das Auswärtige Amt auch daraufhin, dass man jede Missionstätigkeit oder der Besuch/Abhaltung von christlichen Veranstaltungen, unterlassen soll.

GESUNDHEITSSCHUTZ

Abschließend wird vom Auswärtigen Amt noch auf die Gesundheitsversorgung im Land hingewiesen, diese ist weit unter dem europäischem Standard, den wir kennen. Gerade bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen ist häufig ein Transport nach Singapur oder Dubai zur ärztlichen Behandlung notwendig. Es wird daher vom Amt empfohlen, sich vor der Reise um einen ausreichenden und gültigen Krankenversicherungsschutz zu kümmern, dieser sollte unbedingt auch eine Reiserückholversicherung beinhalten. Bezüglich Impfschutz, so reicht der normale Impfschutz aus. Lediglich hinsichtlich dem Dengue Fieber (durch Mückenstiche), empfiehlt es sich auf eine richtige Kleidung (lang und hell), Einreiben mittels einem Repellent sowie die Verwendung von Moskitonetze oder dem Aufenthalt in entsprechend geschützten Räumen, zu achten.

Auch wenn diese Hinweise erst mal abschrecken, so sollte man nicht vergessen, es ist ein anderes Land mit einer anderen Kultur. Somit gelten andere Sitten und Gesetze, die man als Urlauber beachten sollte. Sollte es doch vor Ort Probleme geben, so kann man sich an die deutsche Botschaft oder den dortigen Honorarkonsul wenden. Beachtet man alle Hinweise, steht einem sorglosen Urlaub nichts mehr im Wege.